Der aktuelle Stundensatz beträgt 95,00 EUR / Stunde
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Haselberg, im März 2024
Michael Hömke
Michael Hömke, Hauptstr. 11, 16269 Wriezen (im Folgenden Michael Hömke genannt) erbringt für Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich der Optimierung und Vermarktung von Webseiten. All diese Dienstleistungen werden auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.
Auf Anforderung des Auftraggebers übersendet Michael Hömke dem Auftraggeber eine schriftliche Leistungsbeschreibung zum geplanten Online-Marketing-Projekt sowie ein Angebot. Mit der Rücksendung des Angebots und dessen Annahme per E-Mail gibt der Auftraggeber ein verbindliches Vertragsangebot ab. Der Vertrag kommt mit Annahme bzw. Bestätigung dieses Angebotes durch Michael Hömke zustande.
Der Auftraggeber erklärt, dass die Informationen, die er an Michael Hömke weitergibt, zutreffend, wahrheitsgemäß und aktuell sind. Er ist verpflichtet, Michael Hömke sofort über alle Änderungen zu informieren.
Die Angaben des Auftraggebers über sein bestehendes oder künftiges Webprojekt, das zentraler Bestandteil der Projekt-Arbeit werden soll, sind von Michael Hömke nicht auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Für diese Angaben ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
Michael Hömke erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich der Optimierung und Vermarktung von Webseiten entsprechend der konkreten Auftragserteilung. Einzelheiten über Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Michael Hömke ist berechtigt, Subunternehmer mit der Bearbeitung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten zu beauftragen.
Der Vertrag zwischen Michael Hömke und dem Auftraggeber wird abhängig von der vertraglich festgelegten Mindestlaufzeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Vertragsparteien bis vier Wochen vor dem im Vertrag festgelegten Ende der Laufzeit gekündigt werden. Aus Nachweisgründen empfiehlt Michael Hömke, die Kündigung schriftlich zu erklären. Sofern nicht anders vereinbart, verlängert sich der Vertrag um die Mindestlaufzeit, sofern keine Kündigung erfolgte. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist Michael Hömke berechtigt, seine Leistungserbringung bis zum Ausgleich der offenen Beträge auszusetzen. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall zur Zahlung der vereinbarten Beträge verpflichtet. Gerät der Auftraggeber für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung des monatlichen Betrages oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das Entgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug, ist Michael Hömke berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
Informationen, die laut Vertrag der Kunde bereitstellt, sind wichtig für den Gesamterfolg des Projekts. Sind diese zum vereinbarten Termin nicht verfügbar, kann Michael Hömke seine terminliche Umsetzung nicht mehr garantieren. Kommt der Auftraggeber auch nach mehrmaliger Aufforderung dieser Pflicht nicht nach, kann Michael Hömke die bisher erbrachten Leistungen vollständig in Rechnung stellen. Eventuelle Ermäßigungen auf den vertraglichen Gesamtbetrag finden keine Anwendung.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Informationen über Lieferanten von Michael Hömke, welche in der Zusammenarbeit mit Michael Hömke kommuniziert werden, vertraulich zu behandeln und in keiner Weise an Dritte weiterzugeben. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber insbesondere und für die Dauer von drei Jahren nicht in den direkten geschäftlichen Kontakt mit dem in der Zusammenarbeit kommunizierten Lieferanten zu treten.
Der Auftraggeber wird Unterlagen und Informationen über die Lieferanten, welche er im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung von Michael Hömke erhalten hat, für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsbeendigung weder für sich noch für Dritte verwenden.
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe in Höhe des zehnfachen Auftragsvolumens, jedoch nicht mehr als die zehnfache Monatsgebühr an Michael Hömke zu zahlen. Der Auftraggeber stellt sicher, dass durch die Verwendung der von ihm an Michael Hömke übermittelten Suchbegriffe, Texte, Bilder, Videos und anderer Kommunikationsmedien im Rahmen des Vertrages keine Rechte Dritter verletzt werden.
Michael Hömke erarbeitet zusammen mit dem Auftraggeber eine Strategie zur Optimierung und Vermarktung der Webseite(n) des Auftraggebers und begleitet den Auftraggeber aktiv bei der Umsetzung dieser Strategie.
Der Auftraggeber unterstützt Michael Hömke bei der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Hierzu zählt insbesondere, dass Informationen und Datenmaterial rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, soweit diese für die Erfüllung nötig sind.
Für die inhaltliche Gestaltung und rechtliche Zulässigkeit seiner Webseite sowie für die rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber gelieferten Informationen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Michael Hömke ist nicht verpflichtet, zu überprüfen oder zu überwachen, ob die Inhalte der Webseite oder die vom Auftraggeber gelieferten Informationen Rechte Dritter verletzen.
Der Auftraggeber stellt Michael Hömke insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Erkennt der Auftraggeber, dass eine Rechtsverletzung droht, oder liegen Anhaltspunkte dafür vor, ist Michael Hömke hierüber unverzüglich zu unterrichten.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, Michael Hömke unverzüglich und vollständig über alle auftretenden Mängel zu informieren. Angezeigte Fehlermeldungen sind vom Auftraggeber zu protokollieren und Michael Hömke möglichst in Form eines Screenshots zu übermitteln.
Das Ranking einer Webseite liegt allein im Ermessen des jeweiligen Suchdienstanbieters. Michael Hömke übernimmt deshalb keine Gewähr für das Erreichen bestimmter Ranking-Positionen in den Suchergebnissen bestimmter Suchdienstanbieter. Die Zusammenarbeit mit Michael Hömke hat den Charakter eines Dienstvertrages.
Die Haftung von Michael Hömke sowie seiner gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen für Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung von Michael Hömke-Dienstleistungen – gleich aus welchen Rechtsgründen – ist ausgeschlossen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Sie gilt ferner nicht im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Verletzt Michael Hömke eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht), ist die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Die Haftung aufgrund von Garantien und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt ebenfalls unberührt.
Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Die dem Auftraggeber übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter oder Subunternehmer.
Michael Hömke weist darauf hin, dass die Mitarbeiter nicht berechtigt sind, mündliche Vereinbarungen zu treffen. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit daher immer der schriftlichen Bestätigung.
Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Bad Freinwalde vereinbart. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt nur gegenüber kaufmännischen Kunden. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlands- und Auslandskunden gleichermaßen.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte ein Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.