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Externe Nutzung von Google Fonts nicht mehr DSGVO-konform

Die externe Nutzung von Google Fonts, also der Aufruf der in der Website genutzten Font-Dateien direkt von Googles Servern, war schon seit Jahren eine rechtliche Grauzone.

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Eigentlich schon immer eine Grauzone

Die externe Nutzung von Google Fonts, also der Aufruf der in der Website genutzten Font-Dateien direkt von Googles Servern, war schon seit Jahren eine rechtliche Grauzone. Viele Onlinerechtsberatungen haben Ihren Kunden empfohlen, diese Dateien ausschließlich lokal zu nutzen (die Fonts auf dem eigenen Webserver zu installieren), um zukünftigen Ärger zu vermeiden (siehe Link zur Anleitung unten).

Nun ist es amtlich

Die dynamische Einbindung von US-Webdiensten in eine Website ist ohne Einwilligung der Besucher datenschutzwidrig. Dazu gehören auch Google Fonts. Websitebetreiber schulden Unterlassung und Schadensersatz, so hat das LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20 beschlossen.

Achtung auch bei Plugins

Auch über Plugins oder externen Code können Google Fonts freiwillig oder unfreiwillig eingebunden werden.

Nicht nur Google Fonts

Im Urteil des Landgerichts München geht es zwar um eine Einbindung von Google Fonts, die vom Landgericht München aufgestellten Grundsätze gilt jedoch auch für jeden anderen extern in Webseiten eingebundenen Content von US-Diensten. Insofern dürfte letztlich auch jede Art von CDN (Content Delivery Network) aus den USA betroffen sein. Um einer möglichen Klage vorzubeugen, sollten Websites Schriftarten, Skripte oder Bilder auf dem eigenen Webserver ablegen. Alternativ könnte die Zustimmung zur Weitergabe der IP-Adresse über ein Consent-Banner eingeholt werden. Es ist anzunehmen, dass durch dieses Urteil eine Tür für viele Abmahnungen geöffnet wurde und wer seine Google Fonts noch direkt von Google-Servern abruft, sollte zeitnah auf eine lokale Lösung umstellen.

Meldung t3N: https://t3n.de/news/google-fonts-illegal-urteil-dsgvo-1447698/
Anleitung Google Fonts lokal nutzen: https://www.mittwald.de/blog/mittwald/howtos/dem-datenschutz-zuliebe-wie-ihr-google-fonts-lokal-in-eure-webseiten-einbindet#Notwendig-dank-der-DSGVO–Google-Fonts-sollten-lokal-eingebunden-werden

Hier schreibt Michael Hömke

Seit über 25 Jahren Webdesigner, Coder, Servicepartner, Technik-Coach und Onlinestratege. Arbeitet mit WordPress, Weblication®, WooCommerce, Gambio und Shopware. Betreut Einzelunternehmer und Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen in Deutschland und der Schweiz. Von mir erhalten Sie flexible und konkret auf Sie abgestimmte Lösungen und Services zu fairen Preisen, mit denen Sie Ihre Besucher für sich gewinnen und aus ihnen interessierte Kunden machen.

Michael Hömke
Michael Hömke

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